Bei der Neuregelung handelt es sich nach den Formulierungen im BMF-Schreiben vom 26.Februar 2021 ausdrücklich nicht um den Sofortabzug für geringwertige … Hinweis: Die Sofortabschreibung ist erstmals für Wirtschaftsjahre anwendbar, die nach dem 31.12.2020 enden (bei regulärem Wirtschaftsjahr also erstmals für das Jahr 2021). Wir erläutern Ihnen, wie sie Computerhardware und Software sofort abschreiben und was genau ab 2021 sofort abzugsfähig ist. Seit rund 20 Jahren wird für Computerhardware, Software und ähnliche Wirtschaftsgüter eine Nutzungsdauer von regelmäßig drei Jahren vom Gesetzgeber unterstellt – entsprechend also auch eine Abschreibungsdauer von drei Jahren. BMF veröffentlicht Schreiben zur Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter | Betrieblich oder beruflich genutzte Computer, Software oder anderes Zubehör für digitales Arbeiten können schneller abgeschrieben. Die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz ist ein „alter Hut“ und für nahezu jeden im Bereich der Bilanzierung und der Steuern allgegenwärtig. Das Bundesfinanzministerium (BMF) lässt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden, eine einjährige Nutzungsdauer für Hard- und Software im Bereich der EDV … 28. Finanzverwaltung akzeptiert ab 2021 Sofortabschreibung auf EDV … 1.1 Bedingungen. Ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer entspricht der eines PCs, beträgt also ebenfalls 3 Jahre. Februar 2021 PCs, Computer, Peripheriegeräte und Software können ab 1.1.2021 in einem Jahr abgeschrieben werden . Das Bundesfinanzministerium (BMF) lässt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden, eine einjährige Nutzungsdauer für Hard- und Software im Bereich der EDV zu. Gemäß BMF-Schreiben vom 17.10.2005 beträgt die pauschalierte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von ERP-Software (wie SAP) fünf Jahre. Ein aktuelles BMF-Schreiben informiert über die Details. Sofortabschreibung Der folgende Beitrag der BBK-Mitherausgeber Bernd Rätke und Prof. Dr. Carsten Theile betrachtet das BMF-Schreiben unter rechtssystematischen und rechtspolitischen …