Trotz Ölheizungsverbot ab 2026 wird niemand frieren! Aussage 'Ölheizungsverbot ab 2026' irreführend Das Bundeskabinett hat das Einbau-Verbot für neue Ölheizungen ab dem Jahr 2026 beschlossen. Es ist Teil des Klimaschutz-Pakets und wird mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz geregelt. Diese neuen Regelungen kommen. Das Bundeskabinett hat weitere wesentliche Teile des Programms für mehr Klimaschutz beschlossen. Verbot von Ölheizungen Am auffälligsten ist dabei sicherlich das so genannte Ölheizungsverbot im Gebäudeenergiegesetz (GEG), das so nicht existiert, denn als Hybrid-Anlage ist Ölbrennwert auch ab 2026 eine zulässige Alternative. Denn das "Ölheizungsverbot" gilt nur für die Neuinstallation, Altanlagen besitzen natürlich Bestandsschutz! Der Einbau einer neuen Ölheizung ist ab 2026 grundsätzlich verboten. Wenn in einem Bestandsgebäude ein Öl-Heizkessel ausgetauscht werden muss, kann ab 2026 nur dann ein neuer Öl-Heizkessel eingebaut werden, wenn in dem Gebäude der Wärme- und Kältebedarf anteilig durch die Nutzung erneuerbarer Energien gedeckt wird. Ab dem Jahr 2026 dürfen keine Ölheizungen mehr als alleiniger Wärmeerzeuger eingebaut werden. 2026: Wie geht es weiter Das endgültige Aus für die Ölheizung im Ein- und Mehrfamilienhaus kommt 2035. Auch Geräte mit einer Heizleistung von weniger als vier und mehr als 400 Kilowatt sind von der Pflicht ausgenommen. Bis Ende 2025 können Hauseigentümer ohne Weiteres eine neue Ölheizung einbauen. Zu beachten sind zum Beispiel die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Holz, Hackschnitzel, Pellets - Trotz Ölheizungsverbot ab 2026